Impressum
Verantwortlich für den Inhalt
Floor & More GmbH
Attinghauserstrasse 54, CH-6460 Altdorf
041 871 00 68, info@floorandmore.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1.1.2020
1.0 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der FLOOR & MORE GMBH und ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hierzu bevollmächtigten Vertretern der Floor & more GmbH ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden sind.
1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.
2.0 Preise
2.1 Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.
2.2 Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) sowie auch Paletten- und Gebinderetouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächsten Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt.
3.0 Lieferbedingungen
3.1 Die Kosten für Transport, Regie- und Kranarbeiten, Wartezeiten und Ablad (Kran und Hebebühne) sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Fakturierung verrechnet. Die Tarife richten sich nach Angaben der Transportfirmen. Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin, zur Baustelle oder Bahn-Talstation, gute Zufahrt für grosse Lastwagen vorausgesetzt. Für Transporte in Berggebiete kann ein Zuschlag erhoben werden. Ausnahmen bilden Lieferungen ab Werk zu schriftlichvereinbarten Ab-Werk-Preisen. Achtung bei Nachbestellungen unter (20) Quadratmeter Ware wird vom Lieferanten ein Kleinmengenzuschlag erhoben. Die FLOOR & MORE GMBH verrechnet den Kleinmengenbezug nach Tarif Hersteller/Lieferant. Die FLOOR & MORE GMBH behält sich vor, diese Tarife jederzeit, namentlich bei Schwankungen des Treibstoffpreises und bei Veränderungen der LSVA oder aus anderen sachlichen Gründen, anzupassen bzw. neue Tarife einzuführen. Solche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Tariferhöhungen oder neu eingeführte Tarife gelten mit Bestellung der betroffenen Ware durch den Kunden als genehmigt.
3.2 Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist.
3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der FLOOR & MORE GMBH.
3.4 Die FLOOR & MORE GMBH ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die FLOOR & MORE GMBH den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
3.5 Die in Rechnung gestellten Ladungsträger (Paletten usw.) und Verpackungen sind mit der Warenfaktura zu bezahlen.
Für verrechnete Ladungsträger erhält der Kunde mit der nächsten Fakturierung eine Gutschrift abzüglich einer Benutzungsgebühr, wenn die Ladungsträger in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Es dürfen maximal die Anzahl verrechneter Ladungsträger retourniert werden.
3.6 Die FLOOR & MORE GMBH lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die FLOOR & MORE GMBH ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.
3.7 Die Waren werden durch ein von FLOOR & MORE GMBH beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Wird keine Lieferadresse angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der vom Empfänger der Ware bezeichnete Abladeort muss für die Fahrzeuge des beauftragten Transportunternehmens leicht zu erreichen sein. Beim Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Für den
Weitertransport ist der Empfänger der Ware verantwortlich. Beim Ablad der Waren hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen. Die FLOOR & MORE GMBH stellt Wartezeiten nach dem jeweils gültigen Tarif in Rechnung. Die Ware gilt mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben, wenn die Lieferung avisiert wurde, auch wenn der Kunde oder eine von ihm beauftrage Person nicht anwesend ist.
3.8 Transportschäden sind der FLOOR & MORE innerhalb von einer (1) Woche nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen. Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.
4.0 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Haftung der FLOOR & MORE GMBH ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die FLOOR & MORE GMBH schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz.
Die FLOOR & MORE GMBH übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
4.2 Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der FLOOR & MORE GMBH ausgeschlossen.
4.3 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schliesst die FLOOR & MORE GMBH jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.
4.4 Bei Mängeln, für welche die FLOOR & MORE GMBH gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der FLOOR & MORE GMBH liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
4.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei FLOOR & MORE GMBH geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich bei FLOOR & MORE GMBH geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
4.6 Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.
4.7 Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
4.8 Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem (1) Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei (2) Jahren.
5.0 Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen.
5.2 Zahlungsort ist Altdorf. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der FLOOR & MORE GMBH zu leisten. WIR werden nicht als Zahlung angenommen.
5.3 Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
5.4 Wird ein Kunde von der FLOOR & MORE GMBH betrieben, gerät er in Konkurs oder wird die Forderung der FLOOR & MORE GMBH in einen Nachlassvertrag einbezogen, fallen sämtliche von der FLOOR & MORE GMBH gewährten Vergünstigungen dahin. Im Falle der Betreibung eines Kunden durch FLOOR & MORE GMBH wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten ohne vorgängigeMahnung unmittelbar zur Zahlung fällig.
5.5 Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die FLOOR & MORE GMBH festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt.
5.6 Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 200.– pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, kann die FLOOR & MORE GMBH einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.– in Rechnung stellen.
5.7 Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich FLOOR & MORE GMBH vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen.
5.8 Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben, oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung, ohne besondere Mitteilung, für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt und bei der Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle der FLOOR & MORE GMBH registriert werden.
6.0 Rücknahme von Ware
6.1 Retouren werden von der FLOOR & MORE GMBH in Absprache unter Vorweisung der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie innert einer Frist von dreissig (30) Tagen zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ware wird nur gutgeschrieben, wenn sie sich im Zeitpunkt der Rückgabe noch im Sortiment (Lagerware) FLOOR & MORE GMBH befindet. Bei Wand- und Bodenbelägen müssen zusätzlich noch Bestände der gleichen Farbnuance vorhanden sein. Die FLOOR & MORE GMBH entscheidet in jedem Fall, ob die Ware retour genommen werden kann.
Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen, jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet. Für die Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen: – 30 % des Verkaufspreises für von der FLOOR & MORE GMBH abgeholten Ware oder rückgebrachten Ware. Rückgaben im Wert von unter CHF 50.– werden nicht vergütet.
7.0 Besondere Bestimmungen
7.1 Parkett und Holzwaren: Holz ist ein Naturprodukt. Allfällige Abweichungen von Farben, Massen, o.ä. gegenüber Muster oder Böden in unserer Ausstellung welche von Lieferungen an Unternehmer und Private abweichen, werden für einen Beanstandung nicht akzeptiert.
Massivholz: Massivholzbeläge für Boden und Decken/Wände neigen dazu sich in Form, Schwind- und Wachsverhalten enorm zu verändern. Bei Massivholzbelägen kann beim Einbau eine Formveränderung von Schüsselung und Schwindverhalten in den Verbindungen von bis zu (10) Milimeter) vorkommen. Solche Verhalten sind normal und werden für eine Beanstandung nicht akzeptiert. Fliesen/Keramik: Bei Fliesen/Keramik sind Abweichungen von Form und Masse gemäss SIA Norm unserer Lieferanten eingehalten. Bei Nachbestellungen können die gleichen Masse und Farben nicht garantiert werden. Es wird von unserem Lieferant eine annähernde Tonalität (Farbe) und Kaliber (Grösse) nachgeliefert.
7.2 Die Firma FLOOR & MORE GMBH kann bezogene Musterware oder die Zeit für eine Beratung in den Ausstellungen in Form von finaziellen Mitteln (Rechnung) geltend machen. Macht der Kunde einen Auftrag geltend, entfällt die Rechnungstellung für bezogene Muster oder Beratungshonorar.
8.0 Lagerhaltung
8.1 Die Kataloge sind unverbindlich und verpflichten die FLOOR & MORE GMBH nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel.
9.0 Offerten/ Auftragsbestätigung
9.1 Die Offertgültigkeit beträgt sofern in den erstellten Offerten nicht anderst angegeben (30) Tage und bei Abnahme der gesamt offerierten Artikel und gesamt offerierten Mengen. Wir behalten uns vor Änderungen von Preisen, Massen und Verpackungsmengen anzupassen, sofern dies auch vom Hersteller angepasst werden muss. Kleinmengenzuschläge, Transportkosten werden bei Nachbestellungen anhand von Herstellerrechnung verrechnet.
10.0 Datenschutz
10.1 Der Schutz der Kundendaten erfolgt strikt im Rahmen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Die ihr von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie die von ihr im Rahmen ihrer digitalen Angebote erhobenen Daten nutzt die FLOOR & MORE GMBH.
11.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht.
11.2 Gerichtsstand ist 6460 Altdorf.
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de